Ihre Bilder und Berichte vom Girls'Day

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Wie haben die Mädchen, den Girls'Day in Ihrem Unternehmen / Ihrer Institution erlebt?
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Freigabeerklärung für Foto-, Ton- und Videoaufnahmen

Hiermit räumt der/die Unterzeichner/in als Urheber/in bzw. als von der Urheberin / des Urhebers Berechtigte/r dem Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V. (Bundeskoordinierungsstelle Girls'Day) das nicht-exklusive, übertragbare sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentlichen Wiedergabe der überlassenen Foto-, Ton- und/oder Filmaufnahmen im Rahmen von dessen Öffentlichkeitsarbeit sowie der Berichterstattung über die abgebildeten Vorgänge. Es besteht keine Pflicht zur Nutzung oder Urheberbenennung. Die Foto-, Ton- und/oder Filmaufnahmen sind anlässlich des Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag am 03. April 2025 erstellt worden.

Die gestattete Nutzung umfasst sowohl eigene Veröffentlichungen in Online-Medien wie Websites, Blogs, Videos, Podcasts etc. und insbesondere auch in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Instagram etc.,
Druckerzeugnissen wie Flyern, Broschüren und Plakaten, als auch Veröffentlichungen Dritter wie Aktionspartnern und Journalisten in Online-Medien, Presseberichten, Rundfunk und Fernsehen.
Der/die Unterzeichner/in garantiert, dass das Einverständnis der Urheberin / des Urhebers, sofern abweichend von dem/der Unterzeichner/in, sowie der erkennbar dargestellten Personen für die Aufnahmen im vorstehenden
Umfang vorliegt und sie/er berechtigt ist, wie vorstehend über die Rechte zu verfügen. Der/die Unterzeichner/in stellt das Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V. insofern von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.